Wahlausschreibung
Die Ortsgruppenleitungder Wasserwacht Ortsgruppe Neufahrn hat den Wahltermin festgelegt und schreibt gem. § 20, Abs. 1, Ordnung WW die Wahl für die Ortsgruppenleitung aus.
Datum: Mittwoch, 17.03.2021
Uhrzeit: 18:00 Uhr (Terminende abhängig von Verlauf und Dauer der Wahl)
Ort: Fahrzeughalle der Wasserwacht Neufahrn, An den Mühlseen 1, 85375 Neufahrn
Wetter: Die Wahlen finden bei jeder Witterung und voraussichtlich im Freien statt (einzige Ausnahme: Unwetterwarnung des DWD). Im Falle einer Absage erfolgt diese via SMS- und Email-Verteiler. Im Falle einer Absage wird die Wahl am 24.03.2021, 18:00 Uhr, am gleichen Ort nachgeholt.
Hygiene: Die Wahl erfolgt gemäß der AHAL-Regeln. Jedes Mitglied setzt bitte während der Veranstaltung seine medizinische Maske (Typ II,IIR oder FFP2) auf.
Kleidung: Der aktuellen Witterung angemessen, bei Bedarf Regenschirm/ Taschenlampe
Die Wahlausschreibung und das Hygienekonzept zur Wahl werden ebenfalls auf der Website der Wasserwacht Ortsgruppe Neufahrn (www.neufahrn.wasserwacht.de) veröffentlicht.
Gemäß § 9 Abs. 4 BRK-Satzung i.V.m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht (d.h. sie dürfen wählen), mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht (d.h. sie dürfen zur Wahl antreten). Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung (Mitgliederversammlung der Ortsgruppe) schriftlich oder mündlich erfolgen.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen ohne Wahlvorbereitungsausschuss zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW):
- Vorsitzender der Ortsgruppe (m/w/d)
- Stellvertretender Vorsitzender der Ortsgruppe (m/w/d)
- Technischer Leiter (m/w/d)
- Stellvertretender Technischer Leiter (m/w/d)
- Kassier (m/w/d)
Die Wahl der Jugendleitung (m/w/d), der Gruppenleiter (m/w/d) sowie der zugehörigen Stellvertreter*innen erfolgt aufgrund der Covid-Pandemie zu einem separaten Termin am Mittwoch, den 10.03.2021.
Weitere Stellvertreter*innen können durch die gewählte Ortsgruppenleitung nach Bedarf benannt werden. Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter*innen aus höchstens zehn stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Fragen zur vorliegenden Wahlausschreibung können an Thorsten Müller
(info@ww-neufahrn.de) gestellt werden.
Neufahrn, 03.02.2021
Gez.
Thorsten Müller, Vorsitzender der Ortsgruppe