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  • Mit Sicherheit am Wasser

    Wasserwacht Neufahrn

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    Wasserwacht Neufahrn

Wahlausschreibung Jugend

Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Ortsgruppe Neufahrn hat den Wahltermin festgelegt und schreibt gem. § 7, Jugendordnung WW die Wahl für die Jugendleitung der Ortsgruppe sowie die Gruppenleiter, d.h. die Jugendtrainer der jeweiligen Gruppe, aus.

Datum:                 Mittwoch, 10.03.2021

Uhrzeit:                18:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr

Ort:                        Fahrzeughalle der Wasserwacht Neufahrn, An den Mühlseen 1, 85375 Neufahrn

Wetter:                 Die Wahlen finden bei jeder Witterung und voraussichtlich im Freien statt (einzige Ausnahme: Unwetterwarnung des DWD). Im Falle einer Absage erfolgt diese sowie die Neuterminierung via SMS- und Email-Verteiler.

Hygiene:               Die Wahl erfolgt gemäß der AHAL-Regeln. Jedes Mitglied setzt bitte während der Veranstaltung seine medizinische Maske (Typ II,IIR oder FFP2) auf.

Kleidung:             Der aktuellen Witterung angemessen, bei Bedarf Regenschirm/ Taschenlampe

Die Wahlausschreibung und das Hygienekonzept zur Wahl werden ebenfalls auf der Website der Wasserwacht Ortsgruppe Neufahrn (www.neufahrn.wasserwacht.de) veröffentlicht.

Gemäß § 9 Abs. 4 BRK-Satzung i.V.m. § 7 Abs. 1, Jugendordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 10. Lebensjahres das aktive Wahlrecht (d.h. sie dürfen wählen). Mit Vollendung des 16. Lebensjahres besitzen sie das passive Wahlrecht für die Gruppenleitung (d.h. sie dürfen zur Wahl antreten), mit Vollendung des 18. Lebensjahres für die Jugendleitung. Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung durch die Gruppenmitglieder sowie die amtierende Jugendleitung schriftlich oder mündlich erfolgen.

Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen ohne Wahlvorbereitungsausschuss durch die Jugendmitglieder zu wählen sind (§ 7 Abs. 1 f. Jugendordnung WW):

  • Alle Wahlberechtigten wählen: Jugendleiter (m/w/d)
  • Alle Wahlberechtigten wählen: Stellvertretender Jugendleiter (m/w/d)
  • Jugendgruppe 6 wählt: Gruppenleiter Gruppe 6 (m/w/d) & Stellvertreter (m/w/d)
  • Jugendgruppe 5 wählt: Gruppenleiter Gruppe 5 (m/w/d) & Stellvertreter (m/w/d)
  • Jugendgruppe 4 wählt: Gruppenleiter Gruppe 4 (m/w/d) & Stellvertreter (m/w/d)
  • Jugendgruppe 3 wählt: Gruppenleiter Gruppe 3 (m/w/d) & Stellvertreter (m/w/d)
  • Jugendgruppe 2 wählt: Gruppenleiter Gruppe 2 (m/w/d) & Stellvertreter (m/w/d)
  • Gruppenleiter Gruppe 1 (m/w/d) & Stellvertreter (m/w/d) werden aus Altersgründen benannt (§ 7 Abs. 1 Jugendordnung WW).

Weitere Stellvertreter*innen können durch die gewählte Ortsgruppenleitung nach Bedarf benannt werden. Die gewählte Jugendleitung wird Teil der am 17.03.2021 neu gewählten Ortsgruppenleitung (siehe entsprechende Wahlausschreibung hier).

Fragen zur vorliegenden Wahlausschreibung können an Thorsten Müller
(info@ww-neufahrn.de) gestellt werden.

Ort, Datum                                                                         

Neufahrn, 03.02.2021                                                      

Gez. Thorsten Müller,

Vorsitzender der Ortsgruppe

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