Wahlausschreibung
Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Ortsgruppe Neufahrn hat den Wahltermin festgelegt und schreibt gem. § 20, Abs. 1, Ordnung WW die Wahl für die Ortsgruppenleitung aus.
Datum: Mittwoch, den 09.03.2022 und Samstag, den 12.03.22
Uhrzeit: Mittwoch: 17:00-20:15 Uhr; Samstag: 11:00-17:30 Uhr
Ort: Mittwoch: Schwimmbad Neufun; Samstag: Fahrzeughalle der Wasserwacht Neufahrn, An den Mühlseen 1, 85375 Neufahrn
Wetter: Die Wahlen finden bei jeder Witterung und voraussichtlich im Freien statt.
Art: Urnenwahl
Hygiene: Die Wahl erfolgt gemäß der AHAL-Regeln. Jedes Mitglied setzt bitte während der Wahl seine medizinische Maske (Typ FFP2) auf.
Bekanntgabe: Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt per E-Mail, auf unserer Homepage und den sozialen Medien
Die Wahlausschreibung wird ebenfalls auf der Website der Wasserwacht Ortsgruppe Neufahrn (www.neufahrn.wasserwacht.de) veröffentlicht.
Gemäß § 9 Abs. 4 BRK-Satzung i.V.m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht (d.h. sie dürfen wählen), mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht (d.h. sie dürfen zur Wahl antreten). Wahlvorschläge können, bis 25.02.2022, schriftlich erfolgen.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen ohne Wahlvorbereitungsausschuss zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW):
– Vorsitzender der Ortsgruppe (m/w/d)
Fragen zur vorliegenden Wahlausschreibung können an Sabrina Rasp gestellt werden.
Neufahrn, 22.02.2022
Gez. Sabrina Rasp, Vorsitzende der Ortsgruppe